Der assistierte Suizid – Gedanken eines alten Arztes Zur Ärztlichen Berufsordnung und Praxis der Sterbehilfe

In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit des assistierten Suizids hat das Gericht damit argumentiert, dass die berufsrechtliche Untersagung einer ärztlichen Suizidhilfe die reale Aussicht auf eine assistierte, der eigenen Selbstbestimmung entsprechenden Selbsttötung weitgehend ausschließe. Solange diese Situation fortbestehe, schaffe sie einen tatsächlichen Bedarf nach geschäftsmäßigen Angeboten der Suizidhilfe.

Der langjährige Oberarzt an der Frauenklinik des Diakonissen Krankenhauses in Karlsruhe-Rüppurr, Dr. med. Matthias Zedelius hat deshalb in einem Referat beim Karlsruher Pfarrseniorenkonvent ausgehend von der Tradition des Eids des Hippokrates die Entwicklung der ärztlichen Ethik zur Einstellung zum Sterben beleuchtet:

  • Welche schlagartige Wendung 2021 in der Ärztlichen Berufsordnung hat das überraschende Urteil des BVerfG von 2020 induziert?
  • Wie lautet demnach die aktuelle Verpflichtung für uns Ärzte?
  • Besteht dabei Konsens, und wie sieht die Praxis aus bei den verschiedenen Formen der Sterbehilfe – auf der Intensivstation, in der Palliativ-Abteilung, in anderen Ländern?
  • Hilfe beim Sterben, oder Hilfe zum Sterben?
  • Was bedeuten uns die Autonomie, die Selbstbestimmung der Patienten, auf die das BVerfG abgehoben hat?

Das Referat versucht einige dieser Fragen aus medizinischer und persönlicher Perspektive zu beantworten.

-> Link zum Vortrag von Dr. Zedelius

 

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