Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung des Suizids in seiner bisherigen Form ist der Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung zu beschließen. Dazu gibt es inzwischen verschiedene Vorschläge. Den Gesetzentwurf einer Gruppe von Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen stellen wir hier zur Diskussion. Er schlägt eine Lösung vor, die – ähnlich wie beim Schwangerschaftsabbruch – an der grundsätzlichen Strafbarkeit der Handlung festhält, dieses aber ausschließt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Frage in der weiteren Debatte wird nicht nur sein, ob diese Konstruktion den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts standhält, sondern auch ob sie eine in der Praxis tauglich Lösung wäre.
Was halten Sie davon?