In Artikel 5 des Grundgesetzes findet sich seit 75 Jahren dieser Grundsatz: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Demokratie ist ohne Unabhängigkeit der Medien nicht denkbar – zusammen mit Meinungsfreiheit bildet sie eine zentrale Voraussetzung für Informationsaustausch und die Entscheidungsfindung auf fundierten Grundlagen.
Heute können wir aber auf der einen Seite beobachten, dass die Freiheit der Medien immer häufiger in Zweifel gezogen wird (Stichwort „Lügenpresse“) und tätliche Angriffe auf Journalisten zunehmen. Auf der anderen Seite ist aber auch zu vermerken, dass sich die Themen und Tendenzen der Berichterstattung in den zentralen Medien immer deutlicher anzugleichen scheinen.
Wir haben mit dem pensionierten pfälzischen Oberkirchenrat Gottfried Müller einen Experten zu Vortrag und Diskussion eingeladen, der aus seiner langjährigen Tätigkeit als Vorsitzender des Rundfunkrates des Südwestfunks über seine Erfahrungen und Beobachtungen berichten und der Sorge um die Freiheit der Berichterstattung nachgehen wird.